von Christoph Altfeld

Mitgliederversammlung 2026

Liebe Mitglieder der DAV Sektion Marburg/Lahn,

anbei findet ihr unten eine geänderte und aktualisierte Fassung der Einladung zur diesjährigen Ordentlichen Mitgliederversammlung am 22.06.2026 um 19:00 Uhr im Theatersaal der Waggonhalle, Rudolf-Bultmann-Str. 2a, 35039 Marburg.
Die geänderte und aktualisierte Einladung ist notwendig, da das Registergericht Marburg §19 Abs.1 unserer Satzungsneufassung vom 02.07.2025 als nicht eintragungsfähig eingestuft hat. Deshalb müssen wir §19 Abs.1 ändern und neu zur Abstimmung bringen.
Außerdem hat der DAV-Hauptverband mittlerweile die Mustersatzung geändert, weshalb weitere Paragraphen ergänzt und zur Beschlussfassung eingereicht werden.
Dementsprechend hat sich eine Aktualisierung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung ergeben. Details sind der beigefügten Einladung zu entnehmen.

Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen am 22. Juni.

 

Geänderte und aktualisierte Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026:

Montag, 22.06.2026 um 19.00 Uhr im Theatersaal der Waggonhalle, Rudolf-Bultmann-Str. 2a, 35039 Marburg (100 Meter hinter unserer Kletterhalle).
Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit.

TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung, Totenehrung und Wahl von zwei Mitgliedern zur Unterzeichnung des Protokolls
  2. Jahresberichte des Vorstands und der Beisitzer*innen, Rückblick und Vorschau, Bericht Kletterhalle
  3. Kassenbericht, Haushaltsvoranschlag, Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  4. Beschlussfassung Satzungsänderung der auf der Mitgliederversammlung am 02.07.2025 beschlossenen Satzungsneufassung – Einzelheiten dazu im Anhang *)
  5. Nachwahlen von Mitgliedern des Gesamtvorstandes
  6. Ehrung der Jubilar*innen
  7. Verschiedenes

*) Anhang:
Erläuterungen zu TOP 4 (Satzungsänderung der Satzungsneufassung 2025):

Das Registergericht hat §19 Abs.1 unserer Satzungsneufassung vom 02.07.2025 als nicht eintragungsfähig eingestuft. Deshalb müssen wir §19 Abs.1 ändern und neu zur Abstimmung bringen.Außerdem hat der DAV-Hauptverband mittlerweile die Mustersatzung geändert, weswegen die weiteren unten stehenden Paragraphen ergänzt und zur Beschlussfassung eingereicht werden.

Die Änderungen und Ergänzungen im Einzelnen:
(Sie sind fett und kursiv dargestellt)

  • 2 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
    „Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke in diesem Sinne sind die Förderung des Sports, des Natur- und Umweltschutzes
  • 3 Abs. 2 wird wie folgt Punkt „q“ ergänzt:
    Planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Sektionen durch die gemeinschaftliche Nutzung von Kletter- bzw. Boulderhallen“
  • 4 g wird wie folgt geändert:
    „jede Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz, soweit es sich um AV-Hütten handelt, vom DAV genehmigen zu lassen“
    wird so gestrichen und geändert in:
    „die Zustimmung des Präsidiums vor jeder Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz einzuholen, soweit es sich um allgemein zugängliche DAV-Hütten handelt“
  • 8 wird in der Überschrift ergänzt:
    Ehrenmitgliederund fördernde Mitglieder
  • 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    „Der Gesamtvorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens 3 Wochen vorher schriftlich durch Aushang in der Geschäftsstelle oder Kletterhalle, durch die Mitgliederzeitschrift der Sektion oder elektronisch eingeladen werden müssen; die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung oder der Veröffentlichung. Die Tagesordnung ist hierbei mitzuteilen. Die in den Mitgliederdaten hinterlegte E-Mail-Adresse sollte stets aktuell sein."
    Wird geändert in:
    „Der Gesamtvorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens 3 Wochen vorher schriftlich durch Aushang in der Geschäftsstelle und in Textform eingeladen werden müssen; die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung oder der Veröffentlichung. Die Tagesordnung ist hierbei mitzuteilen. Die in den Mitgliederdaten hinterlegte E-Mail-Adresse sollte stets aktuell sein.
  • 20 Abs. 1 wird wie folgt um Punkt „i“ ergänzt:
    eine Sonderumlage zu beschließen

HIER DER LINK ZUM AKTUALISIERTEN SATZUNGSVORSCHLAG (SATZUNG 2025/2026) ALS PDF:
Satzungsvorschlag 2026/2026

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